Notarztrefresher
Der Kongress wird in Verbindung mit mindestens einer Workshopteilnahme als zweitägige Fortbildung zum Erhalt des Notarztdekretes nach § 40 (3) ÄG anerkannt und bestätigt.

Der Kongress wird in Verbindung mit mindestens einer Workshopteilnahme als zweitägige Fortbildung zum Erhalt des Notarztdekretes nach § 40 (3) ÄG anerkannt und bestätigt.
