Notärztinnen-/Notärzteverordnung

Am 21. Juni 2019 wurde von der ÖÄK die Notärztinnen/Notärzte-Verordnung der Österreichischen Ärztekammer veröffentlicht. Darin sind dem Gesetzestext entsprechend die gesamte Notarzt- Ausbildung und eben auch die Details der Durchführung beschrieben und festgelegt. Es beinhaltet einige Klarstellungen bei den Begriffen z.B. es muss im Rahmen der supervidierten Einsätze ein Einsatz MIT Patientenversorgung sein, es sind die Richtzahlen definiert bzw. auch die diversen Ausbildungskontigente der Organisationseinheiten festgelegt.

Eine wesentliche Änderung ist auch die neue Abschlussprüfung, mit deren Durchführung die Österreichische Akademie der Ärzte betraut ist. Es wird sich in den nächsten Wochen eine Prüfungskommission in der Akademie bilden, die die Art und Durchführung definiert, es bleiben mehrere Möglichkeiten. Damit wird die Notarztausbildung praktisch auf „Facharzt-Niveau“ gehoben. Nachdem schon in mehreren Bundesländern – auch aus der Steiermark- KandidatInnen warten, wann die erste Prüfung stattfindet, gehe ich davon aus, dass spätestens am Beginn des nächsten Jahres die erste Notarzt-Prüfung neu ablaufen wird.

Die Tabellen der Kenntnisse und Erfahrungen sowie das Log-Buch für die Skills sind fertig und beigelegt. Auch wenn die dafür vorgesehene Ausbildungszeit (33 Monate) sehr lang erscheint, empfehle ich allen Kolleginnen und Kollegen, die die Ausbildung absolvieren wollen, möglichst frühzeitig – am besten gleich in der BA- mit dem Sammeln der Fertigkeiten zu beginnen.

Anbei sind auch die fertigen Anlagen wie Rasterzeugnis, Log-Bücher etc., sodass die Ausbildung – Neu von statten gehen kann.

Kundmachung der Österreichischen Ärztekammer Nr. 1/2019

Erläuterungen zur Notärztinnen/Notärzte Verordnung (NA-V)

Ao. Univ. Prof. Dr. Gerhard Prause