Diese Veranstaltung wird bei der Ärztekammer zur DFP-Approbation eingereicht. Der Besuch des Kongresses in Kombination mit der Absolvierung mindestens eines Workshops wird als Fortbildungsveranstaltung „Notarztrefresher„ nach §40 ÄG anerkannt.
§50 SanG
Sanitäter*innen
Der Besuch des Kongresses entspricht einer 16stündigen Fortbildung gemäß §50 SanG. Im Rahmen des Workshops „CPR Megacode„ besteht die Möglichkeit einer Rezertifizierung nach §51 SanG.
§63 GuKG
Pflege
Der Besuch des Kongresses entspricht einer 16stündigen Fortbildung.